Elternbeiträge

Der Beitrag für die offene Ganztagsschule richtet sich nach dem Einkommen. Der Beitrag für das Kalt-Warm- Schulbüffet muss extra entrichtet werden. Kinder, deren Eltern folgende Leistungen beziehen Arbeitslosengeld II (Hartz IV), Sozialgeld oder Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen wird die Verpflegungspauschale im Rahmen des Projekts „Starke Familien“ von der Stadt Dortmund aus dem Bildungs- und Teilhabepaket übernommen. Die Anmeldung zur OGS ist verbindlich für ein Jahr.