Datenschutz in der Schule

Wir sind als Schule verpflichtet,  Eltern über die Verarbeitung der persönlichen Daten ihrer Kinder und ihrer Familie zu informieren. Es handelt sich dabei unter anderem darum, zu welchen Zecken die Daten verarbeitet werden, welche Namen- und Kontaktdaten gespeichert werden und vieles mehr.

Hiermit verweisen wir auf folgende Verordnung:

Verordnung über die zur Verarbeitung zugelassener Daten von Schülerinnen, Schülern und Eltern (VO-DV I).

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulrecht/Verordnungen/VO-DV_I.pdf