Ist ein Schüler erkrankt, müssen laut Schulgesetz NRW §43 Absatz 2, dies die Eltern unverzüglich der Schule mitteilen. Das kann über den Anruf im Sekretariat oder über eine schriftliche Mitteilung erfolgen.
Über IServ, unsere schulische Kommunikationsplattform, können die Klassenlehrerinnen angeschrieben werden. Dies gilt als schriftliche Entschuldigung. Ein Anruf im Sekretariat soll bitte trotzdem erfolgen.
Bei einer längeren Erkrankung, einem Krankenhausaufenthalt oder einer geplanten Kur, kontaktieren die Eltern die Klassenlehrerin.
Auch die Nichtteilnahme am Sport- und Schwimmunterricht muss schriftlich entschuldigt werden.
Einige Krankheiten sind meldepflichtig.
Eltern müssen Rücksprache mit dem Kinderarzt halten, wann Ihr Kind die Schule wieder besuchen darf und ob es sich um eine meldepflichtige Erkrankung handelt.
Diese ist der Schule unverzüglich mitzuteilen.
In einigen Fällen ist die Vorlage eines Unbedenklichkeitsattestes nach einer meldepflichtigen Erkrankung notwendig, um wieder am Unterricht teilnehmen zu können.
Bei Allergien oder anderen Erkrankungen informieren die Eltern unverzüglich die Klassenlehrerin.